Teilzeit

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – trotz Lehrkräftemangel weiterhin möglich?

Teilzeit trotz Lehrermangel: Das Problem ist offensichtlich, die Lösung liegt auf der Hand. Der Lehrkräftemangel sei bundesweit mit Abstand die größte Herausforderung für die Schulen, und entsprechend groß sei der Handlungsdruck, so Ministerin Feller am 15.03.2023 im Schulausschuss des Landtags. Wenn angesichts der Personalnot immer mehr Lehrkräfte in Teilzeit arbeiten wollen, bietet sich eine einfache Lösung an: „Falls mit der beantragten Teilzeitbeschäftigung die Unterrichtsversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann, ist der Antrag abzulehnen“, legt der Erlass zur Sicherung der Unterrichtsversorgung vom 02.02.2023 fest.

Donnerstag, 30. März 2023 | Schlagwörter: Elternzeit, Pflegezeit, Teilzeit

Stichtag 31. Januar 2022 für Anträge auf Teilzeit und Beurlaubung

Wenn Sie im Schuljahr 2022/23 in Teilzeit arbeiten, mit der Ansparphase für ein Sabbatjahr beginnen oder sich beurlauben lassen möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen. Der Stichtag gilt auch für Änderungs- und Verlängerungsanträge sowie für Anträge auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung. Damit die Änderung ab dem 01.08.2022 wirksam wird, muss der Antrag bis zum 31.01.2022 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.

Freitag, 7. Januar 2022 | Schlagwörter: Beurlaubung, Stichtag, Teilzeit

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