Stichtag 31. Januar 2022 für Anträge auf Teilzeit und Beurlaubung

Wenn Sie im Schuljahr 2022/23 in Teilzeit arbeiten, mit der Ansparphase für ein Sabbatjahr beginnen oder sich beurlauben lassen möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen. Der Stichtag gilt auch für Änderungs- und Verlängerungsanträge sowie für Anträge auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung. Damit die Änderung ab dem 01.08.2022 wirksam wird, muss der Antrag bis zum 31.01.2022 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.