Corona-Sonderzahlung
Als Zeichen der Anerkennung und zum Ausgleich besonderer Belastungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte im aktiven Dienst eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 €. Das LBV hat jetzt Hinweise zu den Auszahlungsmodalitäten veröffentlicht. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und nicht zusatzversorgungspflichtig. Sie wird weder auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen noch muss sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.