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Hier geht es zur Umfrage ...BvLB und vlbs kritisieren Vorschläge der SWK
BvLB kritisiert praxisferne Empfehlungen der KMK zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels
Der vlbs sowie der Nordrhein-Westfälische-Lehrerverband (NRWL) schließen sich den Positionen der Pressemitteilung des BvLB uneingeschränkt an. Eine motivierende Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs sieht anders aus. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz konterkariert die Bemühungen der Verbände, neue Lehrkräfte für das System Berufskolleg zu gewinnen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BvLB:
BBW-Aktuelle Ausgabe: Januar-Februar 2023
Unsere aktuelle Ausgabe ...
... für registrierte Mitglieder jetzt schon online verfügbar!
Klicken Sie auf die Titelseite, um mehr über die aktuellen Inhalte zu erfahren!
In stillem Gedenken
Wir sind fassungslos und trauern um unsere Kollegin, die am Berufskolleg in Ibbenbüren gewaltsam zu Tode kam.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und den Kolleginnen und Kollegen am Berufskolleg in Ibbenbüren.
Als Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs fordern wir eine umfassende Aufklärung der Tat und wirkungsvolle Maßnahmen, die den Schutz der Lehrkräfte vor Gewalt bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht sicherstellen!
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie durch unsere Mitgliedschaft im Präventionsnetzwerk -Sicher im Dienst-
aktuell: Maßnahmenkatalog Unterrichtsversorgung
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung – Licht und Schatten
Mit dem am 14.12.2022 vorgestellten Maßnahmenpaket möchte Frau Ministerin Feller eine substanzielle Verbesserung der Unterrichtsversorgung herbeiführen. Der vlbs begrüßt es, dass im Maßnahmenbündel die Berufskollegs und besondere Situation der Lehrkräfteversorgung für die berufliche Bildung ausdrücklich hervorgehoben werden.
Widerspruch einlegen – Amtsangemessene Besoldung sichern!
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2022 und muss ggf. im kommenden Jahr 2023 erneut gestellt werden.
Mehr Stellen und bessere Bedingungen für die Berufskollegs in NRW!
Am 15.11.2023 fand die Anhörung der Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften im Fachausschuss Finanzen und Personal des Landes NRW statt.
164 Stellen "gehen alleine dabei drauf", ausgefallenen Unterricht zu erfassen. "Die Sau wird von Wiegen alleine nicht fett!", das waren die Worte unseres Ehrenvorsitzenden Wolfgang Brückner auf der Vertreterversammlung 2009. Michael Suermann brachte ein Beispiel aus dem Straßenbau, um diesen systemischen Unsinn erneut zu verdeutlichen.Aktuelles aus dem Bereich Besoldung und Versorgung
Zum 01.12.2022 werden zwei Gesetzesänderungen umgesetzt, wodurch sich bei der Auszahlung der Bezüge wesentliche Änderungen ergeben.
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 beruht auf der Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im letzten Jahr:
Mit der zweiten Gesetzesänderung ergibt sich eine bessere Besoldung für Familien. Dafür wurde das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien neu strukturiert und gilt rückwirkend ab 01.01.2022.
“KickOff” des Arbeitskreises Gesundheits- und Pflegeberufe
Wir starten! Arbeitskreis Gesundheits- und Pflegeberufe: Konstituierende Sitzung am 10. November 2022, um 17 Uhr (ZOOM)
NRWL setzt auf Kontinuität
NRWL setzt auf Kontinuität
Der Nordrheinwestfälische Lehrerverband – bestehend aus den eigenständigen Verbänden vlbs, vlw und dem Philologenverband – vertritt die gemeinsamen Interessen von über 30000 Lehrkräften der Sekundarstufe II in NRW.
Im Rahmen der Präsidiumssitzung am 20.10.2022, fanden die Wahlen des Präsidiums statt. NRWL-Präsident bleibt Andreas Bartsch und Schatzmeister Ralf Laarmanns, die mit 100 % der Stimmen wieder gewählt wurden.
Herzlichen Glückwunsch!
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BvLB kritisiert praxisferne Empfehlungen der KMK zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels
Der vlbs sowie der Nordrhein-Westfälische-Lehrerverband (NRWL) schließen sich den Positionen der Pressemitteilung des BvLB uneingeschränkt an. Eine motivierende Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs sieht anders aus. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz konterkariert die Bemühungen der Verbände, neue Lehrkräfte für das System Berufskolleg zu gewinnen.
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BBW-Aktuelle Ausgabe: Januar-Februar 2023
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In stillem Gedenken
Wir sind fassungslos und trauern um unsere Kollegin, die am Berufskolleg in Ibbenbüren gewaltsam zu Tode kam.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und den Kolleginnen und Kollegen am Berufskolleg in Ibbenbüren.
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aktuell: Maßnahmenkatalog Unterrichtsversorgung
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung – Licht und Schatten
Mit dem am 14.12.2022 vorgestellten Maßnahmenpaket möchte Frau Ministerin Feller eine substanzielle Verbesserung der Unterrichtsversorgung herbeiführen. Der vlbs begrüßt es, dass im Maßnahmenbündel die Berufskollegs und besondere Situation der Lehrkräfteversorgung für die berufliche Bildung ausdrücklich hervorgehoben werden.
Widerspruch einlegen – Amtsangemessene Besoldung sichern!
Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu kann der Musterantrag des DBB NRW verwendet werden. Dieser Antrag gilt für das Jahr 2022 und muss ggf. im kommenden Jahr 2023 erneut gestellt werden.
Mehr Stellen und bessere Bedingungen für die Berufskollegs in NRW!
Am 15.11.2023 fand die Anhörung der Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften im Fachausschuss Finanzen und Personal des Landes NRW statt.
164 Stellen "gehen alleine dabei drauf", ausgefallenen Unterricht zu erfassen. "Die Sau wird von Wiegen alleine nicht fett!", das waren die Worte unseres Ehrenvorsitzenden Wolfgang Brückner auf der Vertreterversammlung 2009. Michael Suermann brachte ein Beispiel aus dem Straßenbau, um diesen systemischen Unsinn erneut zu verdeutlichen.Aktuelles aus dem Bereich Besoldung und Versorgung
Zum 01.12.2022 werden zwei Gesetzesänderungen umgesetzt, wodurch sich bei der Auszahlung der Bezüge wesentliche Änderungen ergeben.
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 beruht auf der Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im letzten Jahr:
Mit der zweiten Gesetzesänderung ergibt sich eine bessere Besoldung für Familien. Dafür wurde das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien neu strukturiert und gilt rückwirkend ab 01.01.2022.
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Wir starten! Arbeitskreis Gesundheits- und Pflegeberufe: Konstituierende Sitzung am 10. November 2022, um 17 Uhr (ZOOM)