Aufgrund diverser Nachfragen teilt das Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV folgendes mit:
Zur Frage: Was passiert mit meiner Entgeltzahlung?
Grundsätzlich bleibt die Höhe der Zahlungen wie im Regelfall erhalten, mit einer Besonderheit für Tarifbeschäftigte im angeordneten Quarantänefall.
Bei einer Schulschließung besteht für alle Beschäftigten (auch Beamtete und weiteres Personal) weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Für Tarifbeschäftigte gelten im Falle einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Infektion die bisherigen tariflichen Regelungen im Krankheitsfall.
Regelungen für Tarifbeschäftigte im Quarantänefall (Anordnung durch Gesundheitsamt):
Hier erhalten Tarifbeschäftigte für eine angeordnete Quarantänezeit von bis zu 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe ihres Nettoverdienstes, Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter. Diese Entschädigung wird weiterhin durch das LBV gezahlt, so dass sich auch hier zunächst keine Änderung ergibt.
Sollte die angeordnete Quarantänezeit länger als 6 Wochen dauern, wird – auf eigenen Antrag – durch den Landschaftsverband Rheinland eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Weitere Informationen dazu: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsver bot.jsp
LVR-Zentralverwaltung in Köln-Deutz Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Telefonzentrale: 0221 809 - 5444 Telefax: 0221 809 - 5402 E-Mail: ser@lvr.de
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